0511 - 850 33 88 kanzlei@weise-anwaelte.de Georgstraße 50, 30259 Hannover

Fachanwaltskanzlei.
Baurecht.
Für Architekten.
In Hannover ansässig, bundesweit tätig.

0511 - 850 33 88

Als Fachanwälte beraten wir Architekten im Baurecht und Architektenrecht in Hannover

Fachkundige Beratung von Architekten in sämtlichen Rechtsfragen bei Vorbereitung und Durchführung von Bauprojekten seit mehr als 22 Jahren.

Seit 2002 spezialisiert auf Architektenrecht

Bedingt durch einen hohen Grad von Abhängikeiten und projektbezogener, rechtlicher Verflechtungen, besteht in allen 3 Phasen eines Bauprojektes (Planung, Durchführung, Abwicklung) das Risiko späterer Rechtsstreitigkeiten.

Langjährige Erfahrung, regelmäßige fachanwaltliche Fort- und Weiterbildungen sowie ein ausgeprägtes Verständnis der bei Bauvorhaben bezüglich ihrer wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge, bilden die Säulen unserer fachanwaltlichen Tätigkeiten im Bereich des Architektenrechts Hannover.

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren in unserer Fach­anwalts­kanzlei für Bau- und Architekten­recht in Hannover ?

Bei juristischen Fragen zum Thema Architekten­recht, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Terminvereinbarungen können Sie anfordern, während unserer Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 0511-850 33 88 oder jederzeit per eMail unter kanzlei@weise-anwaelte.de.

Als Resultat hoher Bau- und Baunebenkosten sind im Baurecht die höchsten Streitwerte zu verzeichnen. Gleichzeitig ziehen sich Gerichtsverfahren durch hinzugezogene Baugutachter, oftmals viele Jahre in die Länge.

Das muss nicht sein!
WEISE Rechtsanwälte haben es sich zum Prinzip gemacht, mit allen am Rechtsstreit beteiligten Parteien auf eine aussergerichtliche Lösung, in Form von Mediation, hinzuarbeiten.

Sollte es jedoch die Situation erfordern, betreiben wir die gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und Gewährleistungsansprüchen mit dem erforderlichen Nachdruck.

Juristische Leistungen für im Architektenrecht

Unsere Erfahrung reicht von der Streitigkeit um die Schlussrechnung für die Einfamilienhausarchitektur bis zur Gestaltung der gesamten Architekten- und Planerverträge für aufwändige Totalsanierungen mehrstöckiger Bürogebäude. Beispiele aus unserem Tätigkeitsbereich:

  • Ausarbeitung von Architekten- und Ingenieurverträgen (Statiker, Fachingenieure und beratende Ingenieure, TGA-E, TGA-M etc.)
  • Generalplanerverträge
  • Ansprüche des Architekten und Ingenieurs auf Sicherheiten
  • Eilmaßnahmen zur Honorarsicherung
  • Beratung über Honoraransprüche nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen bei Fehlern von Architekten und Ingenieuren.
  • Verjährung von Honorar- und Gewährleistungsansprüchen
  • Bausummenüberschreitung und Ansprüche des Bauherren
  • Verletzung von Urheberrechten des Architekten
  • Recht der Projektsteuerer und der Projektmanager
  • Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach der Baustellenverordnung:
    • Ingenieurs-Haftung
    • Sicherung von bauvertraglichen Ansprüchen
    • Beweissicherung bei Baumängeln
    • Projektbegleitende Bauberatung
    • Rechtliche Streitigkeiten bei Werklohnforderungen
    • Rechtliche Streitigkeiten bei Honorarforderungen
    • Bauschadensabwicklung
    • Vertragsgestaltung für Architekten
    • Bauvertragsprüfung
    • Begleitung bei Anlagenbau und Vergaberecht durch unser juristisches Vergaberechtsteam
    • Aussergerichtliche Streitbeilegung (Mediation, Bauschlichtung, Schiedsverfahren)

SOFORTKONTAKT

Wir sind für Sie da – rufen Sie uns an.
Termine können wir in Eilfällen in der Regel innerhalb von 24 Stunden anbieten.

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