0511 - 850 33 88 kanzlei@weise-anwaelte.de Georgstraße 50, 30259 Hannover

Rechtsanwalt.
Vergaberecht.
Für Bieter.
In Hannover ansässig, bundesweit tätig.

0511 - 850 33 88

Rechtsanwaltliche Beratung in sämtliche Fragen des Vergaberechts für Bieter:
Vergabeunterlagen richtig interpretieren, Schwellenwerte, Angebotslegung, Angebotswertung uvm.

Welches sind die Rechte eines Bieters im Vergabeverfahren ?
Worauf sollte ein Bieter achten?
Nachprüfungsverfahren, Rügen und sonstige Beschwerden rechtssicher erarbeiten.

Seit 2002 spezialisiert auf Vergaberecht für Bieter

Im Vergaberecht für Bieter sind WEISE Rechtsanwälte der erfahrene Partner den es braucht, um das Vertragswerk einer, öffentlichen oder privaten, Ausschreibung unter juristischen Gesichtpunkten zu analysieren und zu den engen Vorgaben des Auftraggebers ein optimal abgestimmtes Angebot einzureichen.

Wir sind seit mehr 21 Jahren vertraut mit den rechtlichen Eigenheiten des öffentlichen Vergaberechts und unterstützen Bieter bei der rechtssicheren Formulierung von Bieterfragen und Rügen.

Wir unterstützen Sie in Ihren Rechten als Bieter und helfen Ihnen diese durchzusetzen.

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren in unserer Kanzlei für Vergaberecht in Hannover ?

Bei juristischen Fragen zum Thema Vergaberecht für Bieter, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Terminvereinbarungen können Sie anfordern, während unserer Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 0511-850 33 88 oder jederzeit per eMail unter kanzlei@weise-anwaelte.de.

WEISE Rechtsanwälte: zuhause im Vergaberecht

Das A und O um in den engeren Bieterkreis bei einer Ausschreibung zu kommen, ist die konsequente Einhaltung des eng gesteckten Vergaberechtsrahmens.
Aufgrund jahrelanger Beratung bewegt sich unser Vergabe-Team sicher auf dem großen Feld der öffentlichen und privaten Auftraggeber.

Unsere Kanzlei ist mit "lokalen" Landesvergabegesetzen ebenso vertraut wie mit europäischen Vergaberichtlinien.
Hinsichtlich des Auftragsvolumens der Ausschreibung prüfen wir die Einhaltung der korrekten Schwellenwerte gemäß VOB/A, VOL/A und VOF - auch bei europaweiten Vergaben.

Etwaige Wettbewerbsbeschränkungen durchleuchten wir auf deren Zulässigkeit

Jede Ausarbeitung zum Zwecke der Teilnahme an einer Ausschreibung beginnt mit dem Studium der Vergabeunterlagen.
Sie enthalten für den Bieter oder Bewerber sämtliche Informationen, zur korrekten Angebotsabgabe und somit zu einer Teilnahme an einem Vergabeverfahren.

Die Vergabeunterlagen unterrichten den Teilnehmer eines Vergabeverfahrens detailliert über den eng begrenzten Rahmen der Ausschreibung.

Punkt für Punkt nehmen unsere Anwälte die Auschreibungsunterlagen unter die Lupe:

  • Leistungsbeschreibung/Vertrag
  • Zuschlagskriterien
  • Anforderung an die Eignung des Bewerbers
  • Rechtzeitiges Erkennen auf Notwendigkeit einer Vergaberüge
  • Rückfragen des Bieters eindeutig formulieren und fristgerecht einreichen


Rechtssichere Angebotslegung für Bieter

Öffentliche und private Ausschreibungen folgen einem strengen Regelwerk auf deren Einhaltung aufs Genaueste achten sollte.


Unsere Rechtsanwälte stehen den Bietern eines Vergabeverfahrens zur Seite bei:

  • Überwachung der Einhaltung formaler Kriterien
  • Einschätzung der Ansprüche des Auftraggebers
  • Fallstricke erkennen - Ausschluss aus Bieterverfahren vermeiden
  • Vorbereiten auf Präsentation und Bietergespräch
  • Vergabeverfahren: Umgang mit Nachunternehmen

SOFORTKONTAKT

Wir sind für Sie da – rufen Sie uns an.
Termine können wir in Eilfällen in der Regel innerhalb von 24 Stunden anbieten.

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Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dürfen wir Ihnen ohne Ihre Zustimmung keine Inhalte anzeigen.

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