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Fachanwaltskanzlei.
WEG-Recht.
Für Beiräte
In Hannover ansässig, bundesweit tätig.

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Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß WEG-Recht

Im WEG-Recht nimmte der Verwaltungsbeirat in der Praxis eine Sonderstellung ein.
Die Eigentümergemeinschaft funktioniert durch verschiedene Beteiligte:
Eigentümer, Verband, Verwalter - und eben Beiräte.

Die Rolle der Beiräte im WEG-Recht

"Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben", heißt es in § 29 WEG-Recht lapidar.

Verwaltungsbeiräte sind in der Regel engagierte Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Dass sie sich dabei häufig genug erheblichen Haftungsrisiken aussetzen, wird dabei all zu leicht übersehen.

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren in unserer Fachanwaltskanzlei für Miet- und WEG-Recht in Hannover ?

Bei juristischen Fragen zum Thema WEG-Recht für Verwaltungsbeiräte, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Terminvereinbarungen können Sie anfordern, während unserer Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 0511-850 33 88 oder jederzeit per eMail unter kanzlei@weise-anwaelte.de.

Als Mitglied des Strangsanierungsgremiums mal eben mit dem Verwalter einem Unternehmer einen Auftrag erteilen?

Leider zu alltäglich und rechtlich durch nichts gedeckt! Ergebnis: Der Beirat wird Auftraggeber und zahlt! Vollmachtloser Vertreter nennt das Gesetz dies.

Wir schützen vor solchen Gefahren und schulen und begleiten Beiräte bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten.

Aufgaben des Verwalters im WEG-Recht

Der Verwaltungsbeirat prüft die Belege, den Wirtschaftsplan und die Abrechnung. Wir sind Spezialisten der WEG-Abrechnung, der Rechnungslegung und des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG. Wie ist die Instandhaltungsrücklage auszuweisen, müssen Soll-Rücklage und Vermögensstatus übereinstimmen? Wir unterstützen Sie bei der Rechnungsprüfung.

"Die Verwaltung beauftragt den Architekten in Abstimmung mit dem Beirat". Diesen Beschluss kennen Sie? Finger weg davon! Dieser Beschluss ist unbestimmt und durch keine Beschlusskompetenz gedeckt - er ist nichtig (nicht nur anfechtbar!).

Wir unterstützen den Verwaltungsbeirat bei der Mitgestaltung wirksamer Beschlüsse, in Verhandlungen mit Unternehmen und Architekten, projektieren und planen mit dem Beirat (und der Verwaltung) Sanierungsmaßnahmen und der Gestaltung und Aushandlung des Verwaltervertrages.

Wir arbeiten seit Jahren mit Beiräten zusammen, gestalten mit dem Amtsgericht Hannover Beiratstage für Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften und wissen um die Besonderheiten dieses Amtes.

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