0511 - 850 33 88 kanzlei@weise-anwaelte.de Georgstraße 50, 30259 Hannover

Fachanwaltskanzlei.
Baurecht.
Für Auftraggeber.
In Hannover ansässig, bundesweit tätig.

0511 - 850 33 88

VOB/B- oder BGB-Werkvertrag?
Wir beraten Auftraggeber vom ersten Projektierungsschritt bis zur Durchsetzung der Mangelbeseitigung

Bei Bauprojekten jeder Grössenordnung stehen wir beratend an der Seite des Auftraggebers (Bauherrn).

Fachanwalt für Baurecht:
Bindeglied zwischen Bauherrn und Auftragnehmern

Häufig ist der Projektsteuerer ist der erste Beteiligte größerer Bauprojektes.

Nach unserer Erfahrung sollte der erste Beteiligte auf der Seite des Bauherrn der Rechtsanwalt sein. Er ist der Einzige, der wirklich vollständig, uneingeschränkt und bis zum Schluss auf der Seite des Bauherrn steht. Im Gegensatz zu Projektsteuerer, Planer, ausführenden Unternehmen und Bauüberwacher ist der Rechtsanwalt der Einzige, der mit der eigentlichen Bauausführung nicht befasst ist. Während die übrigen Beteiligten im Verlauf des Bauvorhabens zum kooperativ-vertraulichen "Du" wechseln, kennt der rechtliche Baubegleiter nur einen Vertrauten: den Bauherrn und Auftraggeber.

Das ist nicht gleichbedeutend mit Baurechtsstreit. Wir stehen für streitfreies Bauen. Selbst große Bauvorhaben mit einem Bauvolumen von bis zu 150 Millionen Euro haben wir streitfrei bis zur mangelfreien Abnahme begleitet. Das ist unser Ziel. Der beste Baurechtsstreit ist der nicht geführte.

Das gilt nicht minder bei kleineren Bauvorhaben und im Einfamilienhausbau. Auch hier ist frühzeitiges Agieren das Mittel der Wahl. Stimmen die Raten nach der Makler- und Bauträgerverordnung? Sind die Leistungsverzeichnisse und Leistungsbeschreibungen ihren Namen wert? Sind Vertragsfristen und Sicherheiten vereinbart? Spielt schlechtes Wetter beim Bau überhaupt eine Rolle (Merke: wer über den Winter baut, muss mit schlechtem Wetter rechnen und kann keine Bauzeitverlängerung / Bauzeitverzögerung für sich in Anspruch nehmen).

Nachtrags­management, Behinderungs­anzeigen und Mehr­vergütungs­ansprüchen.

Wann darf die Ausführung verweigert werden und wann darf der Werklohn zurückbehalten werden? Nicht gezahlte Abschlagsrechnungen berechtigen zur Leistungsverweigerung, Stundenlohnarbeiten bzw. eine fehlende Abrede hierzu nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren in unserer Fach­anwalts­kanzlei für Bau- und Architekten­recht in Hannover ?

Bei juristischen Fragen zum Thema Baurecht für Auftraggeber, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Terminvereinbarungen können Sie anfordern, während unserer Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 0511-850 33 88 oder jederzeit per eMail unter kanzlei@weise-anwaelte.de.

Wir schützen unsere Mandanten vor falschen Schritten, die häufig in einem Baustopp, einer Vertragskündigung und in der Folge finanziellen Schäden enden. Wir denken weiter und wissen, wer in der Bauinsolvenz zur Mangelbeseitigung aufgefordert werden muss.

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