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Welche Maßnahmen zum Energiesparen sind bei Wohneigentum erlaubt ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?

Energie sparen bei Heizung, Fenster und Solar ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist möglich, wenn dabei einige Spielregeln beachtet werden denn der Gesetzgeber hat den Miteigentümern an Immobilien ein weitgehendes Mitspracherecht bei baulichen Veränderungen an dem gemeinsamen Wohneigentum eingeräumt.

Doch auch ohne das "Okay" der Eigentümergemeinschaft hat jeder Wohneigentümer genügend Spielraum für eine effiziente energetische Sanierung im überschaubaren (Kosten)Rahmen.

Wohneigentümer kennen das: Schon bei geringsten baulichen Veränderungen an der eigenen Immobilie, gibt es jemand innerhalb der Eigentümergemeinschaft, der sich dem mit Vehemenz entgegenstellt. So haben selbst außen aufgehängte Lichterketten zur Adventszeit schon für böses Blut gesorgt. Und selbst bei der Frage über das passende Grün im Balkonkasten sind schon Nachbarschaftsstreits eskaliert.

Angesichts solch drohender Schwierigkeiten stellt sich mancher Wohnungsbesitzer zurecht die Frage, ob es überhaupt Sinn macht in punkto Energiesparen den ersten Schrittt zu wagen und mit Wärmedämmung oder gar Photovoltaik im Alleingang zu starten.

Um die Antwort vorweg zu nehmen:
Ja, es macht durchaus Sinn - vorausgesetzt, es werden dabei einige Regeln beachtet denn auch wenn die Eigentümergesellschaft großes Mitspracherecht hat: Rechtlos macht das den einzelnen Eigentümer deshalb noch lange nicht.

Die eigene Photovoltaikanlage nutzen

Mit einer eigenen Photovoltaikanlage die Dachfläche nutzen. Angesichts stetig steigender Energiepreis wohl ein Traum für jeden Wohneigentümer. Pech bloß, dass die Dachfläche der gesamten Eigentümergemeinschaft gehört. Doch es muß nicht immer die grosse Lösung sein. Mit modernen leistungsfähigen Stecker-Solarmodulen auf dem eigenen Balkon oder der eigenen Terrasse, lassen sich in Bezug auf Energiesparen durchaus beachtliche Erfolge erzielen.

Der Anschluß ans eigene Stromnetz ist längst keine Sache mehr, die nur von Fachleuten bewerkstelligt werden kann. Mit Preisen (je nach Größe) ab ca. 600,- bis 700,- EURO für Komplettsysteme, bestehend aus Wechselrichter und Montagevorrichtung, sind ambitionierte Energiesparer dabei.

Mit abdichten Wärmeverluste vermeiden

Gerade in älteren Immobilien wurde beim Verlegen der Heizungs- oder Warmwasserrohre auf eine Isolierung verzichtet. Ältere können sich bestimmt noch aus ihrer Kindheit daran erinnern, wie mollig warm es in den Kellerräumen war.
Durch unisolierte Warmwasserrohre in der eigenen Wohnung geht keine Wärme verloren denn sie bleibt ja innerhalb der eigenen 4 Wände. Kostspielig wird die Sache jedoch, wenn die Warmwasserversorgung durch freiliegende Rohre innerhalb der Kellerräume verläuft. Passende Rohrummantelungen sind als Meterware in jedem Baumarkt für kleines Geld zu haben und dürften kaum den Hausfrieden stören.

Bleiben die Kellerräume auf diese Weise nun "unbeheizt", sollte bei der Gelegenheit auch gleich die Anbringung leichter Styroporplatten an der Kellerdecke ins Auge gefasst werden. Erdgeschoßbewohner werden es danken.

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Wärmedämmende Verglasung

Fenster sind nach wie vor der Ort der höchsten Wärmeabstrahlung innerhalb eines Gebäudes. Doch auch wenn hier in punkto Zustimmung lediglich die einfache Mehrheit gilt: Einfach alte, schlecht isolierte Fenster gegen neue, wärmedämmende austauschen wird nur in den wenigsten Fällen, schon alleine aus Kostengründen, eine Mehrheit finden.

Eine Notlösung gegen kalte Wintertage bieten Kälteschutzfolien. Von innen, mit wenigen Handgriffen, an den Fensterrahmen angebracht, bildet dieses Isoliermaterial eine zusätzliche Luftschicht zwischen Glas und Folie und wirkt auf diese Weise wie eine zusätzliche Fensterscheibe.

In der warmen Jahreszeit lässt sich die Folie rückstandslos entfernen und harrt dem nächsten Winter auf ihrer Wiederverwertung.

Heizkörper optimieren

Nicht nur der Wärmeverlust verfügt über ein hohes Optimierungspotential, auch auf die Wärmeerzeugung sollten Wohneigentümer ihr Augenmerk richten. Ein immer wiederkehrendes Problem bei älteren Heizungen ist die richtige Verteilung des Heizwassers im System. Während einige Heizungen "glühen", bleiben andere lediglich lauwarm. Abhilfe schafft hier ein sog. "hydraulischer Abgleich", der allerdings den Fachmann erfordert, zu dem wiederum die Hausgemeinschaft ihre Zustimmung erteilen muss. Das Ergebnis lohnt jedoch den Aufwand.

Verfügt der Haushalt über eine Gasetagenheizung (Therme) gestaltet sich die Sache einfacher. Hier kann der Wohnungseigentümer alleine entscheiden. Befindet sich die Gasheizung als Zentralheizung im Keller, stellt sie Gemeinschaftseigentum dar. Eine Modernisierung kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Eine Sonderstellung bei der Beheizung nehmen die Öfen ein. Zwar befindet sich der Ofen selbst in der eigenen Wohnung, der Kamin für den Rauchabzug jedoch ist wieder Gemeinschaftseigentum.

Staatliche Förderung von Maßnahmen zum Energiesparen. Wer kann davon profitieren?

Im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung ist immer wieder davon zu hören, dass Wohneigentümer dabei von staatlicher Förderung profitieren können. Doch die Fördermaßnahmen sind unterschiedlich. Becker-Baurecht klärt Wohneigentümer auf.

Was nur die Wenigsten wissen: Staatliche Förderung erhalten Wohneigentümer nicht nur für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, sondern auch für Optimierung oder Austausch von Heizungsanlagen sowie den Umstieg auf erneuerbare Energien und den Nauebau von Energieeffizienz-Häusern.

Die Förderung kann erfolgen in Form von zinsgünstigen Darlehen (zu beantragen über die KfW), finanziellen Zuschüssen oder oder als Steuervorteil.

Gefördert wird unter anderem:

  • • Digitalisierung von Heizsystemen
  • • Optimierung von Heizungsanlagen
  • • Erneuerung von Heizungsanlagen älter als 2 Jahre
  • • Wärmedämmung/Erneuerung von Fenstern und Aussentüren
  • • Optimierung/Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • • in Einzelfällen energetische Baubegleitung bzw. Fachplanung

Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2023

Umfangreiche Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind seit Beginn des Jahres 2023 in Kraft. Betroffen sind davon in erster Linie die Richtlinien für BEG Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und die BEG-Einzelmaßnahmen zur Sanierung.

Nicht mehr enthalten in der BEG ist die Neubauförderung. Sie wird ab dem 01.  März als eigener Punkt weitergeführt unter der sperrigen Bezeichnung "Klimafreundlicher Neubau des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)".

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