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Fachanwaltskanzlei.
WEG-Recht.
Für Wohneigentümer
In Hannover ansässig, bundesweit tätig.

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Rechte und Pflichten von Wohnungs­eigentümern im Wohnungs­eigentums­recht (WEG-Recht)

Im Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG-Recht) wird unterschieden zwischen Sondereigentum und Gemeinschafts­eigentum.
Miteigentums­anteil oder Kosten­verteilung sind häufige Streitpunkte in einer Eigentümer­gemeinschaft.

Vertretung der rechtlichen Interessen von Wohneigentümern

Wenn der Eigentümer nicht selbst seine Interessen wahrnimmt - wer soll es dann tun?

Wir haben doch einen Verwalter, ist eine häufig gehörte Antwort. Richtig. Die Eigentümergemeinschaft hat einen Verwalter. Aber der ist in der Regel Kaufmann und ein mit eigenen Interessen ausgestattetes Wirtschaftsunternehmen. Darin liegt kein Widerstreit.

Wer die Kompetenzverteilung des WEG (Wohnungseigentumsgesetzes) richtig anwendet hilft allen: den Eigentümern, der Gemeinschaft, dem Verband und dem Beirat.

Verwaltervertrag - Wer gestaltet den Verwaltervertrag? In 99 % aller Fälle der Verwalter. Um wessen Geld und Vermögen geht es und wer Kunde König? In 100% aller Fälle die Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft. Wir gestalten Verwalterverträge, die die Interessen der Eigentümergemeinschaft in den Vordergrund stellen.

Übrigens: wir vertreten auch eine Vielzahl von Verwaltungen und werden häufig von Verwaltungen für die Gemeinschaft beauftragt, z.B. in Beschlussanfechtungsverfahren oder beim Hausgeldinkasso. Das ist für uns kein Widerspruch. Ein vernünftiger Verwaltervertrag nimmt den Verwalter in die Pflicht, konkretisiert die Aufgaben unmissverständlich und legt die Vergütung transparent und vorhersehbar fest. Das hilft sowohl der Gemeinschaft als auch der Verwaltung. Das zeigt unsere Erfahrung aus 17 Jahren Tätigkeit im WEG-Recht.

Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) für Eigentümergemeinschaften

Darüber hinaus begleiten wir Eigentümergemeinschaften in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts: Verwalterbestellung, Verwalterabberufung, Verwaltervertrag, Kündigung des Verwaltervertrages, Beschlussfassungen, Gestaltung von Verträgen mit Dritten (Handwerker, Architekten), Hausgeldinkasso, Abwehr von Beschlussanfechtungsklagen und vieles mehr.

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Bei juristischen Fragen zum Thema WEG-Recht für Eigentümer, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Terminvereinbarungen können Sie anfordern, während unserer Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 0511-850 33 88 oder jederzeit per eMail unter kanzlei@weise-anwaelte.de.

Unbedingt vormerken: Im Frühjahr 2020 veranstalten wir zusammen mit dem Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. den 1. Hannoverschen Wohnungseigentümertag!

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