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WEG-Recht
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Vereinfachungen bei der Durchführung baulicher Veränderungen im neuen Wohnungs­eigentums­modernisierungs­gesetz (WEMoG)

Die WEG-Reform (WEMoG) führt zu einer weitreichenden Neuausrichtung des Wohnungseigentumsrecht.

Reformierung des Wohnungseigentumsrechts mit tiefgreifenden Änderungen für Wohneigentümer und Wohneigentümergemeinschaften

Nach der zaghaften Novellierung im Jahr 2007 ändern sich die Strukturen des Wohnungseigentumsrechts jetzt nachhaltig und tiefgreifend. Mit dem Wohnungs­eigentums­modernisierungs­gesetz (WEMoG) vollzieht der Gesetzgeber den von vielen gefürchteten Schritt in das allgemeine Verbandsrecht. Das ist, nachdem der BGH die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt hatte, folgerichtig und konsequent.
Auch wenn es erneut gilt, in einem mehrjährigen Prozess das neue Recht nun auszugestalten, ist zu hoffen, dass das WEMoG langfristig Klarheit in einem Rechtsgebiet schafft, welches mehr noch als andere durch Anwender, die Wohnungseigentümer und Verwaltungen, täglich gelebt wird.

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WEISE Rechtsanwälte berät seit mehr als 22 Jahren Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer in diesem spannenden Rechtsgebiet des Wohnungseigentumsrechts. Wir helfen Ihnen beim Umgang mit den neuen Regelungen, zeigen Stolpersteine und neue Gestaltungsmöglichkeiten auf und verlieren bei alldem weiterhin nie die Besonderheiten der Schicksalsgemeinschaft Wohnungseigentum aus den Augen.

Dabei beschränkt sich das modernisierte WEG nicht die Möglichkeit des Einbaus einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, des barrierefreie Aus- und Umbaus sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss. All das ist zu begrüßen, wenn auch umweltpolitisch vielleicht sogar etwas kurz gegriffen.

WEMoG-Reform mit weitreichenden Folgen für Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften

Die Änderungen sind tiefgreifend:

• Das WEMoG ordnet die Rechtsbeziehungen neu. Im Zentrum steht künftig die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Nach Meinung einiger Autoren gibt es eine im WEG verwurzelte Rechtsbeziehung zwischen Verwalter und Eigentümern nicht mehr, zwischen Eigentümern untereinander kaum noch. Ob dies in dieser weitreichenden Form richtig ist bzw. wie die Rechtsprechung die neuen Regelungen tatsächlich ausgestaltet, bleibt abzuwarten.

• Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

• Die Rechte von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern sollen erweitert werden, insbesondere indem das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Gesetz festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt wird, der über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft gibt. Auch die Möglichkeit, sich von einer Verwalterin oder einem Verwalter zu trennen, in den die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer das Vertrauen verloren haben, soll erleichtert werden.

• Die Wohnungseigentümerversammlung soll als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet werden, indem die Ladungsfrist verlängert und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden. Zugleich soll die Online-Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung gestattet werden.

• Der Verwaltungsbeirat soll gestärkt werden. Die Zusammensetzung soll flexibler sein, die Haftung begrenzt.

Dies sind im Überblick die wesentlichen Änderungen. Sprechen Sie uns an, wir wenden mit Ihnen die neuen Regelungen in Ihrer Gemeinschaft an. Bitte informieren Sie sich auch gern hier über unsere Tätigkeiten im WEG im einzelnen.

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