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Fachanwaltskanzlei.
Baurecht.
Baumängel.
Mängelrügen und Reklamation.

0511 - 850 33 88

Rechtliche Vertretung für Bauherrn bei Mängelrügen, Reklamationen und Schadensersatz bei Baumängeln

Fachkundige Beratung von privaten und öffentlichen Auftraggebern in sämtlichen Rechtsfragen rund um die Themen Baupfusch und Baumängel seit mehr als 22 Jahren.

Baumängel vermeiden

Geplatzte Einzugstermine, Mängel noch und nöcher und böse Überraschungen, im wahrsten Sinne des Wortes, auf Schritt und Tritt. Wer ein Haus baut muss gute Nerven haben... und einen guten Anwalt!

Geht es darum, ein Haus zu bauen, so entscheiden sich ca. 90% aller Bauherrn für ein Haus von der Stange - natürlich schlüsselfertig. Eine sichere Sache, ganz offensichtlich. Schliesslich schützt das 2018 verabschiedete neue Baurecht den zukünftigen Hausbesitzer vor unliebsamen Überraschungen - sollte man meinen.

Doch was auf den ersten Blick den Anschein eines Rundum-Sorglos-Paketes mit schnellem Einzug macht, kann sich bei falscher Beratung rasch als Albtraum entpuppen und das Abenteuer Hausbau nimmt seinen Lauf.

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren in unserer Fach­anwalts­kanzlei für Baurecht in Hannover ?

Bei juristischen Fragen zum Thema Pfusch am Bau: Mängelrügen und Schadensersatz, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Terminvereinbarungen können Sie anfordern, während unserer Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 0511-850 33 88 oder jederzeit per eMail unter kanzlei@weise-anwaelte.de.

Eine detailierte Baubeschreibung, maximal transparent, von den beteiligten Bauunternehmen vorzulegen vor dem Vertragsabschluss: lange gefordert und seit 2018 endlich Realität für private Bauherrn denn präzise Unterlagen sind die beste Versicherung für alle die schlüsselfertig bauen wollen.

Die Haupteigenschaften (z.B. Energiestandard, Dachdämmung etc.) des Objektes müssen darin exakt beschrieben sein. "Eine sichere Sache, die den Gang zum Baurechtsanwalt endlich überflüssig macht", so die Meinung vieler Häuslebauer.

In der Realität jedoch weist die Mehrheit der Baubeschreibungen noch immer grosse Lücken auf und lässt dabei durchaus viel Raum für Interpretationen.

Ausgerechnet die detaillierten Angaben, auf die bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes so viel Wert gelegt wurde, bieten nach wie vor Anlass zur Sorge. Fehlende Informationen zu den verwendeten Baustoffen führen hier die Hitliste an.

Und so erfährt mancher Bauherr erst im Laufe der Fertigstellung, ob das Mauerwerk seines neues Häuschens aus Mauerziegeln, Kalksandstein oder Porenbeton besteht.

Ihre Rückversicherung bei reklamation von Baumängeln:
die Baubeschreibung

Damit Baukosten im Rahmen bleiben und die Bauqualität stimmt, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (Expertenrat für Bauherren), die Baubeschreibung von Fachanwälten für Baurecht prüfen zu lassen.

Fehlen in der Baubeschreibung z.B. Planungen für Erdaushub oder Hausanschlüsse, so kann dies für den Bauherrn Zusatzkosten von einigen 10.000 EURO bedeuten.

Was von Bauherrn immer wieder übersehen wird, ist, dass selbst Planung nicht vor Fehlern schützt denn auch die Fehlerquote in der Planung selbst ist beträchtlich.

Eiserne Regel beim Hausbau daher:
Niemals die Baubeschreibung des Anbieters ungeprüft unterschreiben. Die Investition in die Überprüfung der Unterlagen durch einen Fachanwalt für Baurecht sollte zu jedem Hausbau als fester Bestandteil eingeplant werden.

Auch wenn sich die Baufirma bei Nachverhandlungen zu fehlenden Bauleistungen sperrt, sollte man sich besser nach einem seriösen Partner umsehen. Es gibt nichts Schlimmeres beim Hausbau als Folgekosten aufgrund von Qualitätsmängeln zu Eigenschaften, die im Bauvertrag nicht penibelst definiert wurden.

Häufig gestellte Fragen zu Baumängeln und Gewährleistung (FAQ)

  Wann liegen im juristischen Sinne Baumängel vor ?

Von Baumängeln ist immer dann die Rede, wenn ein Bauobjekt nicht so erstellt wurde, wie es in der Baubeschreibung vertraglich vereinbart wurde.

  Wie lange dauert die Verjährungsfrist bei Baumängeln ?

Mit der Bauabnahme durch den Bauherrn beginnt die Gewährleistungsfrist. Die Dauer dieser Frist ist unterschiedlich und beträgt, je nach Vertragsart, zwischen 2 und 5 Jahren.

Baumängel sind in den seltensten Fällen auf den ersten Blick ersichtlich.
Oftmals dauert es Jahre bis sich langsam in das Dach einsickerndes Wasser bemerkbar macht oder sich Risse im Mauerwerk zeigen und manch ein Bauunternehmen musste in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden.

Umso wichtiger ist es, Baumängel schon frühzeitig zu erkennen.
Die Experten unserer Fachanwaltskanzlei für Baurecht, Hannover schützen Sie vor hohen Kosten in der Zukunft.

Ist der Schadensfall bereits eingetreten, so setzen wir, innerhalb der Gewährleistungsfrist, vor Gericht Ihren Anspruch auf Schadensersatz und Mängelbeseitigung und Übernahme der Ausbesserungskosten durch.

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