Vergabebegleitende Beratung für öffentliche Auftraggeber, Zuwendungsempfänger und Konzessionen
Womit beschäftigt sich das Vergaberecht?
Jährlich vergibt die öffentliche Hand Beträge in dreistelliger Milliardenhöhe an private Dienstleister oder Lieferanten.
Diese, aus Steuergeldern finanzierten, Aufträge tragen somit erheblich zur Wertschöpfung der deutschen Wirtschaft bei.
Im Vergaberecht wird die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch Bund, Länder, Gemeinden sowie andere öffentliche Auftraggeber geregelt. Auch die Vergabe von
Bauaufträgen und Konzessionen fallen unter die Vorgaben des Vergaberechts.
Sinn und Zweck des Vergaberechts
Über Alllem schwebt der Gedanke, bei der Ausgabe von Steuergeldern das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen. Wichtig hierbei ist, das der Begriff "wirtschaftlich" weiter
gefasst wird als im allgemeinen Sprachgebrauch. Neben einem finanziell günstigsten Angebot wird auch der Aspekt der Qualität berücksichtigt. Auch umweltbezogene und soziale
Kriterien spielen bei der Auswahl eines Lieferanten oder Dienstleisters eine Rolle. Das Vergaberecht bekommt somit zusehends auch eine politisch lenkende Funktion.
Auf Bieterseite gewährleistet das Vergaberecht, durch transparente Ausschreibungskriterien, jedem Privatuternehmen Chancengleichheit beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
Aufträge oberhalb des Schwellenwertes müssen sogar europaweit ausgeschrieben werden.
Welche Besonderheiten zeichnen das Vergaberecht aus?
Was das Vergaberecht jedoch besonders macht, ist der Umstand, dass das es Auswirkungen hat, auch über das Ende des Vergabeverfahrens hinaus.
Landesrechtliche Regelungen, die sich orientieren an bundesweiten Regelungen, welche wiederum europäischen Richtlinien unterliegen bilden eine komplexe Verflechtung
unterschiedlichster Interesssen, welche bei ungenauer Kenntnis der Rechtslage, für den Auftraggeber ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten.
Kontrolle durch juristische Nachprüfungsinstanzen, sowie das Recht auf Schadensersatz durch zu Unrecht ausgeschlossene Bewerber (Bieter), erfordern bereits im Vorfeld die
Beratung eines auf Gewerberecht spezialisierten Anwalts.
Rechtsanwaltskanzlei für Vergaberecht, Hannover
WEISE-Anwälte in Hannover betreuen öffentliche Auftragsgeber und Konzessionsgeber in Fragen des Vergaberechts.
Auf Bieterseite vertreten wir deutschland- und europaweit Mandanten in Vergabeverfahren und deren Nachprüfungsverfahren.
WEISE-Anwälte beraten öffentliche Auftraggeber, Bewerber und Bieter in allen Vergabeverfahren und bezogen auf alle Gegenstände (Bauleistungen, Planungsleistungen, Dienstleistungen usw.)
und alle Branchen. Insbesondere im Bereich Bau- und Planungsleistungen verfügen wir aufgrund unserer spezialisierten Tätigkeit auch im Bereich Bau- und Architektenrecht über
übergreifende Kenntnisse die sich bis in den Alltag auf der Baustelle hinein erstrecken.
Wir erarbeiten und begleiten Vergabeverfahren jeder Art, unterstützen unsere Mandanten in außergerichtlichen Prozessen und vertreten sie in streitigen Verfahren vor Vergabekammern
und Gerichten auf Antragsteller- oder Antragsgegnerseite bzw. als Kläger oder Beklagte.
Wir lieben Vergaberecht
Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen, Bewerber und Bieter
Unabhängig davon, in welchem Wirtschaftssektor ein Unternehmen tätig ist:
Wo Wirtschaft ist, soll Wettbewerb sein!
Wettbewerb bedarf sowohl aus haushaltsrechtlicher Sicht als auch zur Gleichbehandlung der Bieter klarer Regularien. Ob GWG, VGV, SektVO, VOB/A oder UVGO - wir beherrschen die
Regeln des Vergabeverfahrens und kennen die unterschiedlichen Interessen von Auftraggebern und Bietern.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Vergaberecht und vergabebegleitende Beratung bietet Auftraggebern und Auftragnehmern juristische Dienstleistungen, unter Berücksichtigung
sowohl nationaler als auch EU-weiter Vorgaben im Bereich e-Vergabe.
Unbeschränkte Ausschreibung, öffentliche Vergabe, beschränkte Vergabe, mit Teilnahmewettbewerb oder ohne, Verhandlungsverfahren - wir finden den richtigen Weg.
Unsere Aufgabe beginnt idealerweise bei der gemeinsamen Ausarbeitung des Leistungsverzeichnisses bzw. der Leistungsbeschreibung. Was ist der Auftragsgegenstand und was ist dafür
erforderlich? Nur, wenn diese Frage sauber beantwortet wird, kann die richtige und geeignete Vergabeart gewählt werden. Welche sind die -wirklich erforderlichen!- Eignungskriterien
und Zuschlagskriterien? Wer hier das Vergabeverfahren sinnvoll vorbereitet, schützt sich bereits in dieser frühen Phase vor Rügen und Nachprüfungsverfahren.
Wurde doch einmal etwas übersehen oder ergeben sich neue Erkenntnisse, ist häufig keine vollständige Aufhebung erforderlich, sondern eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens
ausreichend - aber eben auch sinnvoll.
Informationspflichten, Rügefristen, Verfahren vor der Vergabekammer oder im Bereich der Unterschwellenvergabe vor den ordentlichen Gerichten - unsere Rechtsanwaltskanzlei für
Vergaberecht bietet öffentlichen Auftraggebern und Bietern professionelle und praxisbewährte Unterstützung.
Die vier (4) Wertungsstufen in der Vergabe bzw. im Vergaberecht
Nach Eingang der Angebote erfolgt die Prüfung und Wertung der Angebote in vier Stufen.
#1 – Prüfung, ob die Angebotsunterlagen vollständig und entsprechend den Anforderungen der Ausschreibung eingegangen sind
#2 – Prüfung der Eignung anhand der bereits in der Auftragsbekanntmachung mitgeteilten Eignungskriterien
#3 – Prüfung auf Angemessenheit der Preise
#4 –
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der ebenfalls bereits in der Auftragsbekanntmachung mitgeteilten Zuschlagskriterien.
Die Wertungsstufen müssen getrennt voneinander geprüft werden. Eine Vermischung bzw. wiederholte Bewertung von Kriterien ist nur in äußerst engen Grenzen,
im Zweifel nicht zulässig
Insbesondere darf auf der vierten Stufe nicht erneut die Eignung des Bieters berücksichtigt werden. Hierzu hat allerdings jüngst die Vergabekammer
Baden-Württemberg beschlossen, dass bei der Prüfung der Angebote kein allgemeines Doppelverwertungsverbot besteht. Referenzen können daher sowohl bei der Eignung des Bieters
als auch als Anknüpfungspunkt zur Bewertung der Qualität der Leistung bei den Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.
(K Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2019 - 1 VK 62/19)
SOFORTKONTAKT
Wir sind für Sie da – rufen Sie uns an.
Termine können wir in Eilfällen in der Regel innerhalb von 24 Stunden anbieten.
Unsere Tätigkeit im Vergaberecht
Als renommierte Rechtsanwaltskanzlei für Vergaberecht unterstützen wir Sie mit juristischem Rat in sämtlichen Bereichen des Vergaberechts:
- Vergabemanagement
- Juristische Prüfung ob eine Ausschreibungspflicht besteht
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bei ausschreibungsfreien Beschaffungsvorgängen
- Individuelle Verhandlungsverfahren
- Gestaltung und Optimierung von Ausschreibungsverfahren
- Abschätzung juristischer Möglichkeiten bei Vergabeverstößen
- Juristische Beratung von Bieter während des Vergabeverfahrens
- Vorbereitung und Gestaltung von Ausschreibungsvorbereitungen und vertragliche Gestaltung
- Juristische Vertretung bei Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen (gerichtlich, außergerichtlich)
- Erstellung sämtlicher Ausschreibungsunterlagen sowie der Verträge
- Verfassen von Verträgen und Vertragsklauseln
- Rechtssichere Verfahrensdokumentation
- Ausarbeitung von Ausschreibungsangeboten
- Ausarbeitung von Vergabeleitfäden
- Beurteilung von Auschreibungsangeboten
- Durchführung von Vergabeverfahren, sowohl auf Bieterseite, als auch auf Auftragnehmerseite
- Begleitung bei Ausschreibungs-Verhandlungen
- Erstellung von Leistungsbeschreibungen
- Projektbegleitende Unterstützung im Vergabeverfahreen
- Abwehr von Rückforderungsansprüchen von Fördermitteln
- Prüfung von Ausschreibungsunterlagen
- Entwurf von Rahmenverträgen und Rahmenvereinbarungen
Häufig gestellte Fragen zum Vergaberecht (FAQ)
▼Was regelt das Vergaberecht?
Die Nachfrage nach Dienstleistungen, Waren oder Bauleistungen von Seiten öffentlicher Stellen ist enorm und stellt einen bedeutenden
Wirtschaftsfaktor dar. Dementsprechend hoch ist der Bedarf an Transparenz in den Vergabeverfahren.
Das Vergaberecht setzt den öffentlichen Auftraggebern enge Grenzen in Bezug auf Fairness im Wettbewerb, Effizienz und Nachhaltigkeit.
Ziel ist es, das für den öffentlichen Auftrgageber aus einer Vielzahl von Angeboten, dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs Verhältnis zu bestimmen.
▼Was bedeutet die Vergaberechtsreform für den Mittelstand?
Bei der Neugestaltung des deutschen Vergaberechts wurde besonderes Augenmerk darauf verwendet, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen
fairen und transparenten Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu gewährleisten und so Chancengleichheit herzustellen gegenüber den "Big Playern"
der Branche.
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war es, öffentliche Aufträge in unterschiedliche Teilbereiche zu staffeln um so auch kleinen und
mittleren Unternehmen, die mit dem Gesamtvolumen überfordert wären, nicht von der Vergabe auszuschliessen.
Wichtigster Grundsatz dabei ist, dass bei der so ausgeschriebenen Leistungssplittung die Leistungsfähigkeit der beteiligten Unternehmen
berücksichtigt wird. Dies geht teilweise soweit, dass selbst neu am Markt befindliche Unternehmen ("Start-Ups") diese Anforderungen erfüllen können.
▼Was ist ein "öffentlicher Auftrag" - was gilt es zu beachten?
Wer "öffentlicher Auftraggeber"ist, regelt in der Theorie § 98 GWB.
In der Praxis jedoch ist die Abgrenzung zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem (privaten) Auftraggeber alles andere als eindeutig.
Es gilt daher, anhand der in der Vergangenheit von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien, öffentliche Auftraggeberpflicht für jeden Einzelfall zu überprüfen.
Zu den zweifelsfrei "öffentlichen Auftraggebern" gehören neben den klassischen Vertretern wie Bund, Länder und Gemeinden, gemäß vergangener Rechtsprechung auch
Rechtskonstrukte, welche extra geschaffen wurden zum Zwecke, Aufgaben der öffentlichen Hand wahrzunehmen.
Öffentliche Auftraggeber in Ausschreibungsverfahren unterliegen strengen Formvorschriften und Fristen. Bei deren Nichtbeachtung oder Versäumnis ist der Auftragnehmer in spe
aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden.
Ausschreibungen von privaten Unternehmen hingegen, unterliegen keinerlei Ausschreibungs- oder Vergabepflichten.
Doch Achtung!
Aufgrund von Förderrichtlinien im Bundesvergabegesetz, werden immer öfter auch private Auftraggeber zu Ausschreibungen verpflichtet!
▼Was tun bei Fehlern in der Ausschreibung?
Bei Fehlern in der Ausschreibung neigen Vergabestellen dazu, die Ausschreibung aufzuheben oder nach dem Prinzip "Augen zu und durch zu verfahren". Die Möglichkeit,
zurück zu versetzen wird dabei häufig übersehen. Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten.
Aus Bietersicht ist der Ausschreibungsfehler, z.B. eine Unklarheit in der Leistungsbeschreibung, zu rügen. Im Oberschwellenbereich besteht außerdem der Weg vor die
Vergabekammer. Auch im Unterschwellenbereich sind Bieter nicht mehr rechtelos: Verfahren vor den Zivilgerichten und Einstweilige Verfügungsverfahren wahren Ihre Rechte.
Nach Zuschlagserteilung kann gegebenenfalls nicht nur der Aufwand, sondern auch der entgangene Gewinn als Schaden im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden.
Wir unterstützen Sie dabei.
▼Wer darf an einer Ausschreibung teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt an Ausschreibungen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die über die benötigte Qualifikation verfügen den Auftrag zu erfüllen.
Diese Befugnis zur Leistungserbringung bezieht sich zum Einen auf Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (ein 2-Mann Unternehmen wird kaum den Zuschlag zum Bau eines Rathauses
bekommen).
Doch auch eher den "Soft-Skills" zuzurechnende Eigenschaften fliessen in die Entscheidung ein. Dies können z.B. sein: Auszug aus Strafregister, Gewerbeberechtigung, Referenzen
u.v.m.
▼Was ist bei der Angebotserstellung zu beachten?
Wie bereits erwähnt, unterliegen Ausschreibungen streng reglementierten Vergabeverfahren.
Freiräume für Kreativität, z.B. in Form von Ergänzungen, Verbesserungsvorschlägen oder wegstreichen von Ausschreibungsbestandteilen sind im Vergaberecht nicht vorgesehen.
Auch fehlende Unterlagen oder nicht vorhandene Auspreisungen stellen im Sinne des Vergaberechts unbehebbare Mängel dar, welche von der ausschreibenden Instanz mit dem
sofortigen Ausscheiden des Bewerbers aus dem Verfahren zu ahnden ist.
Nicht weil man es möchte, sondern weil zur Abwehr von Regress- und Schadensersatzansprüchen ausgeschiedener Mitbieter so gehandelt werden muss.
▼Welche Frist ist im Vergaberecht einzuhalten?
Das Vergaberecht kennt eine Reihe Fristen, die es (wie sich nach dem Studium der vorangegangenen FQAs bereits erahnen lässt) penibelst einzuhalten gilt.
Als wichtigste Fristen welche ein Bieter verinnerlicht haben sollte, lassen sich nennen:
- • Angebotsfrist
- • Teilnahmefrist
- • Zuschlagsfrist
- • Bindefrist
- • Stillhaltefrist
- • Rügefrist
Mit einer Fristversäumnis, egal in welchem Ausschreibungsbereich, geht nahezu in sämtlichen Fällen der Verlust der Möglichkeit einher, gegen eine gesondert anfechtbare Entscheidung des Auftraggebers vorzugehen.