0511 - 850 33 88 kanzlei@weise-anwaelte.de Georgstraße 50, 30259 Hannover

Rechtsanwalt.
Vergaberecht.
Ukraine Krieg.
In Hannover ansässig, bundesweit tätig.

0511 - 850 33 88

Rechtsanwaltliche Beratung in sämtliche Fragen des Vergaberechts während des Ukraine Krieges

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges gelten für öffentliche Beschaffungen des Bundes, vereinfachte Vergaberegeln.

Für sämtliche Einkäufe unterhalb eines Schwellenwertes von 10.000,- EURO, die nachweislich in Zusammenhang stehen mit dem Ukraine-Krieg, gelten bis auf Weiteres vereinfachte Vergaberegeln für die öffentliche Verwaltung.

Gelockerte Vergaberegeln Anschaffungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge, Cybersicherheit und Energieversorgung

Sichere Unterkünfte, medizinische Versorgung und gesicherte Verpflegung erfordern höchste Priorität bei Anschaffungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge. Um die Beschaffung zu für Bund, Länder und Kommunen zu beschleunigen und somit schneller auf die Kriegsfolgen reagieren zu können, wurden die Vergaberegeln für die Einkäufer öffentlicher Auftraggeber vereinfacht.

Unter die Lockerung der Vergaberegeln fallen nicht nur Güter, sondern, als Folge des Krieges, auch Investitionen in Cybersicherheit und Energieversorgung.

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren in unserer Kanzlei für Vergaberecht in Hannover ?

Bei juristischen Fragen zum Thema erleichterte Vergaberegeln während des Ukraine-Krieges, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Terminvereinbarungen können Sie anfordern, während unserer Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 0511-850 33 88 oder jederzeit per eMail unter kanzlei@weise-anwaelte.de.

Verfahrenserleichterungen für das Verteidigungsministerium

Wirtschaftsminister Habeck sagte dazu:
"Im Zuge des Krieges in der Ukraine stehen viele öffentliche Stellen unter enormen Handlungsdruck. Menschen, die aus der Ukraine flüchten, müssen angemessen untergebracht und versorgt werden, öffentliche Einrichtungen müssen gegebenenfalls neue Verträge schließen. Bei alldem sind schnelle und einfache Vergabeverfahren essentiell, um alles, was kurzfristig nötig ist, auch einkaufen zu können."

Bereits im Vorfeld waren ähnliche Verfahrenserleichterungen für das Bundesministeriums für Verteidigung beschlossen worden.

Verfahrenserleichterungen für andere Bundesverwaltungen

Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen für andere Bundesverwaltungen profitieren ebenfalls von Verfahrenserleichterungen.

Erweiterte Möglichkeiten bei einer Direktvergabe, sofern sie in Zusammenhang stehen mit dem Ukraine-Krieg, bestehen bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 5.000,- EURO (ohne Mehrwertsteuer), bei Bauleistungen sogar bis zu 8.000,- EURO (ohne Mehrwertsteuer).

Ein voraussichtliches Ende der Vergabeerleichterungen ist aktuell terminiert auf den 31.12.2023 bzw. Ende des Ukraine-Krieges.

SOFORTKONTAKT

Wir sind für Sie da – rufen Sie uns an.
Termine können wir in Eilfällen in der Regel innerhalb von 24 Stunden anbieten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung

Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dürfen wir Ihnen ohne Ihre Zustimmung keine Inhalte anzeigen.

Wir benötigen daher Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies, um Daten auf Ihrem Gerät zu speichern und zu verarbeiten.

Diese beinhalten Wiedererkennungsmerkmale, die dazu dienen, unsere Inhalte an die Interessen unserer Besucher anzupassen.

Für diese Verarbeitungszwecke können Cookies anonym auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Näheres dazu in unserer Datenschutzerklärung.