Aufgaben eines Erbscheinantrags
Ein Erbschein dient als offizieller Nachweis dafür, dass Sie Erbe sind – zum Beispiel gegenüber Banken, Behörden oder Gerichten. In
der Regel wird er benötigt, wenn keine notarielle Verfügung von Todes wegen (z. B. ein Testament) vorliegt, in der die Erben eindeutig benannt sind.
Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wird in der Regel von einem Notar erstellt. Dabei müssen Sie an Eides statt erklären, dass alle Angaben zu
den erbrechtlichen Verhältnissen des Verstorbenen korrekt sind.
Bei der Vorbereitung eines Erbscheinsantrags werden wir Ihnen verschiedene Fragen stellen und bestimmte Unterlagen benötigen.
Welche Informationen benötigt ein Notar von mir, wenn ich einen Erbscheinantrag stelle?
• Welche Staatsangehörigkeit hatte der Verstorbene?
• Wann und wo ist er verstorben und wo war sein letzter Wohnsitz?
• Gibt es Testamente oder Erbverträge?
• Wie war der Familienstand (verheiratet, geschieden, verwitwet, ledig, Lebenspartnerschaft)?
• Falls verheiratet oder in Partnerschaft: Welcher Güterstand lag vor (z. B. Zugewinngemeinschaft)?
• Wer sind die Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte)? Bitte mit Namen, Geburtsdaten und Anschriften.
• Gibt es bereits verstorbene Angehörige (mit Geburts- und Sterbedaten)?
• Hatte der Verstorbene nichteheliche oder adoptierte Kinder?
• Gehören Immobilien zum Nachlass? Wenn ja, wo befinden sich diese?
• Wie hoch ist der Nachlasswert (Vermögen minus Schulden)?
Welche Unterlagen benötige ich bei der Beantragung eines Erbscheinantrags?
• Familienstammbuch
• Sterbeurkunde des Verstorbenen und ggf. weiterer verstorbener Angehöriger
• Heiratsurkunde (falls verheiratet)
• Geburtsurkunden der Erben
• Scheidungsurteil (falls geschieden)
• Testamente und Erbverträge (inkl. Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts, falls vorhanden)
• Eheverträge
Notarkosten
Die Gebühren für den Notar sind gesetzlich festgelegt und daher nicht verhandelbar. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, das
bundesweit gilt. Für die gleiche Leistung entstehen daher bei jedem Notar ähnliche Kosten.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert – beim Erbschein also nach dem reinen Nachlasswert (Vermögen abzüglich Schulden).
In den Gebühren sind Beratung, Erstellung des Antrags und eventuelle Änderungen bereits enthalten.
Zusätzlich können geringe Kosten für Kopien, Porto, Telefon sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer anfallen. Falls der Notar weitere Aufgaben übernimmt
(z. B. das Anfordern von Urkunden oder Grundbuchberichtigungen), entstehen hierfür zusätzliche Gebühren.
- Beispiel:
- Nachlasswert 100.000,- Euro: Notargebühren (netto) ca. 280 Euro
- Nachlasswert 200.000,- Euro: Notargebühren (netto) ca. 440,- Euro
SOFORTKONTAKT
Wir sind für Sie da – rufen Sie uns an.
Termine können wir in Eilfällen in der Regel innerhalb von 24 Stunden anbieten.