Aufgaben eines Testaments
Ein Testament kann entweder handschriftlich oder durch einen Notar erstellt werden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele handgeschriebene
Testamente unklar formuliert sind. Das führt häufig zu Streitigkeiten und teuren Gerichtsverfahren. Aus diesem Grund ist ein notarielles Testament
in der Regel die sicherere Wahl.
Ein notarielles Testament hat mehrere Vorteile:
- Der Notar berät umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und sorgt dafür, dass das Testament wirksam ist und den eigenen Vorstellungen entspricht. Beratung, Entwurf und Änderungen sind bereits in den Kosten enthalten.
- Er überprüft die Testierfähigkeit und schützt so vor späteren Anfechtungen.
- Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt, sodass es im Todesfall sicher gefunden wird.
- In vielen Fällen ersetzt es den Erbschein, wodurch zusätzliche Kosten entfallen.
Bei privaten Testamenten wird oft nur festgelegt, wer einzelne Gegenstände erhält. Das führt häufig zu Unklarheiten bezüglich des restlichen Nachlasses. In notariellen Testamenten steht dagegen im Mittelpunkt, wer als Erbe eingesetzt wird. Der Erbe erhält grundsätzlich das gesamte Vermögen – abgesehen von einzelnen Vermächtnissen. Gleichzeitig übernimmt er auch die Schulden des Nachlasses.
Warum ist es sinnvoll, ein Testament beim Notar aufsetzen zu lassen?
Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit vielen Fallstricken. Aufgrund der höheren Rechtssicherheit verhindert eine fachkundige Beratung
bereits im Vorfeld langwierige familiäre Streitigkeiten vor Gericht.
Beim Vererben eines Grundstücks entfällt zudem die Beantragung eines Erbscheins, sofern das Testament notariell verfasst wurde.
Wie funktioniert ein Testament beim Notar?
Vor einem notariell abgefassten Testament erfolgt eine rechtssichere Beratung durch den Notar. Dieser verfasst den Testamentstext individuell
für jeden Fall.
So wird sichergestellt, dass die Vorstellungen des Mandanten in der richtigen Form umgesetzt werden und das Testament keinerlei juristische
Unklarheten oder Ungenauigkeiten enthält.
Welche Unterlagen benötigt ein Notar für ein Testament?
• Evtl. vorhandene Eheverträge
• Bisherige Verfügungen im Todesfall
(Testamente, Erbverträge, usw.)
• Informationen aus der Geburtsurkunde, dem Stammbuch bzw. FamilienbuchAngaben. Daraus den Namen des Geburtsstandesamt sowie die
Nummer im Geburtenregister des Geburtsjahres.
• Vermögensaufstellung (Gegenüberstellung Aktivvermögen und Verbindlichkeiten): Grundbesitz, Geld- und Wertpapiervermögen, Schmuck,
KfZ, aktuelle Rückkaufwerte bei Aktien und Lebensversicherungen, Kunstwerke und Sammlungen, Wohnungseinrichtungsgegenstände.
Da nicht vorhersehbar ist, wer zuerst stirbt, sollte man außerdem sogenannte Ersatzerben bestimmen. Diese treten ein, wenn der
ursprünglich vorgesehene Erbe bereits verstorben ist oder das Erbe ausschlägt.
Ein weiterer Begriff ist der Vorerbe:
Dieser erhält das Vermögen nur vorübergehend und kann es nicht weitervererben. Nach seinem Tod geht es an den
Nacherben über, der vom ursprünglichen Erblasser bestimmt wurde. Deshalb müssen bei einer solchen Regelung sowohl ein Vor- als auch ein Nacherbe
benannt werden.
Neben dem Testament gibt es auch den Erbvertrag:
Dieser wird mit dem zukünftigen Erben abgeschlossen und ist besonders bei Ehepartnern üblich, die sich
gegenseitig als Erben einsetzen. Im Gegensatz zum Testament ist ein Erbvertrag grundsätzlich bindend und kann nur gemeinsam geändert werden. Deshalb
ist hierbei eine notarielle Beurkundung verpflichtend.
Notare hinterlegen Testamente und Erbverträge beim Nachlassgericht und registrieren sie im Zentralen Testamentsregister. Im Todesfall wird automatisch
geprüft, ob eine entsprechende Verfügung vorliegt, sodass diese sicher berücksichtigt wird.
Auch wenn nahe Angehörige (Ehegatten, Kinder oder Eltern) durch Testament oder Erbvertrag enterbt werden, haben sie Anspruch auf den sogenannten
Pflichtteil. Dieser besteht aus einem Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ein vollständiger Ausschluss des Pflichtteils ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, etwa bei schwerem Fehlverhalten gegenüber
dem Erblasser. Allerdings kann der Pflichtteilsberechtigte freiwillig darauf verzichten – dies muss notariell beurkundet werden.
Checkliste für den Notartermin
Vor dem Termin sollte man sich über folgende Punkte Gedanken machen bzw. Unterlagen bereithalten:
- Wer soll Erbe werden (inklusive persönlicher Daten) und zu welchen Anteilen?
- Sollen bestimmte Personen Vermächtnisse erhalten (z. B. Geld oder Gegenstände)?
- Wer soll Ersatzerbe sein, falls der vorgesehene Erbe wegfällt?
- Gibt es bereits Testamente oder Erbverträge?
Notarkosten
Die Gebühren für Notare sind gesetzlich festgelegt und überall gleich. Sie richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert.
Beim Testament wird dieser aus dem Vermögen berechnet (Vermögenswerte minus Schulden, mindestens jedoch die Hälfte des Vermögens, multipliziert mit 1,3).
Beim Erbvertrag wird das Vermögen beider Partner zusammengerechnet.
In den Kosten enthalten sind bereits Beratung, Entwurf und Änderungen.
Hinzu kommen nur geringe Zusatzkosten (z. B. für Kopien, Porto und Steuern).
- Beispiel: Vermögen = 100.000,- Euro
- Kosten Testament ca. 280,- Euro
- Kosten Erbvertrag ca. 550,- Euro
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