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Notarbüro Garbsen.

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Notarielle Betreuung von Erben

Niemand denkt gerne an die Regelung der Vermögensnachfolge nach seinem Ableben und doch ist sie, in Bezug auf die rechtlichen Folgen für die Hinterbliebenen, ein wichtiges Instrument, um langwierige und komplexe Erbstreitigkeiten im Familienkreis zu vermeiden. "Erben" bedeutet nicht einfach nur etwas jemand anderen zu vermachen, es hat zu erfolgen im Einklang mit der Europäischen Erbrechtsverordnung.

Mit unseren Spezialisierungen auf Erbrecht, Testament und Vermögensnachfolge sind wir Ihr komptenter Ansprechpartner in effektiven Gestaltungsmöglichkeiten zur Minderung erbschaftsteuerlicher Folgen bereits vor dem Eintreten des Trauerfalls.

Die Erläuterung der Vor- und Nachteile verschiedener Formen der letztwilligen Verfügung sowie deren rechtssichere und zweifelsfreie Formulierung, gehören genauso zu unserer juristischen Tätigkeit, wie die Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen und sämtlicher Fragen rund um das Thema Erbrecht.

Im Wirrwar von Erbeinsetzung und Vermächtnis behält unsere Kanzlei für Sie den Durchblick. Wir klären Sie auf über die Bedeutung von dauerhaften Bindungen im Erbrecht und beraten Sie bei der Wahl der Vermögensnachfolge bei der Frage ob gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag für Sie die bessere Wahl darstellt.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, so helfen wir unserer Mandantschaft bei der Bewältigung der erforderlichen Formalitäten, wie z.B. Erbausschlagung oder Beantragung eines Erbscheins. Gerne unterstützen wir Sie auch bei einer Erbauseinandersetzung und beantworte Ihre Fragen zu dem Thema Erbrecht.

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