Notarielle Betreuung von Erben
Niemand denkt gerne an die Regelung der Vermögensnachfolge nach seinem Ableben und doch ist sie, in
Bezug auf die rechtlichen Folgen für die Hinterbliebenen, ein wichtiges Instrument, um langwierige und komplexe Erbstreitigkeiten im Familienkreis zu
vermeiden. "Erben" bedeutet nicht einfach nur etwas jemand anderen zu vermachen, es hat zu erfolgen im Einklang mit der Europäischen
Erbrechtsverordnung.
Mit unseren Spezialisierungen auf Erbrecht, Testament und Vermögensnachfolge sind
wir Ihr komptenter Ansprechpartner in effektiven Gestaltungsmöglichkeiten zur Minderung erbschaftsteuerlicher Folgen bereits vor dem Eintreten des
Trauerfalls.
Die Erläuterung der Vor- und Nachteile verschiedener Formen der letztwilligen Verfügung sowie deren rechtssichere und
zweifelsfreie Formulierung, gehören genauso zu unserer juristischen Tätigkeit, wie die Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen und sämtlicher Fragen
rund um das Thema Erbrecht.
Im Wirrwar von Erbeinsetzung und Vermächtnis behält unsere Kanzlei für Sie den Durchblick. Wir klären Sie auf über die Bedeutung von
Ist der Erbfall bereits eingetreten, so helfen wir unserer Mandantschaft bei der Bewältigung der erforderlichen Formalitäten, wie z.B.
Erbausschlagung
oder
Beantragung eines Erbscheins.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei einer Erbauseinandersetzung und beantworte Ihre Fragen zu dem Thema Erbrecht.
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Wir sind für Sie da – rufen Sie uns an.
Termine können wir in Eilfällen in der Regel innerhalb von 24 Stunden anbieten.