Notarielle Betreuung von Ehepartnern & Familien
Immer mehr Menschen möchten für den Fall vorsorgen, dass sie ihre Angelegenheiten irgendwann nicht mehr selbst regeln
können – etwa im Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall. Wenn man nicht möchte, dass das Amtsgericht dann einen Betreuer bestimmt, kann man
stattdessen eine vertraute Person durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigen.
Diese Vollmacht sollte nicht nur finanzielle und rechtliche Angelegenheiten abdecken (z. B. gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden),
sondern auch persönliche Entscheidungen umfassen. Dazu gehören insbesondere medizinische und pflegerische Maßnahmen, über welche
die bevollmächtigte Person im Ernstfall entscheiden kann.
Unsere Notare beraten Sie dazu, welche Formen der Vollmacht sinnvoll sind und welche Alternativen es gibt. Außerdem erstellen wir die entsprechende Urkunde
und beurkunden sie. Das sorgt für mehr Rechtssicherheit und ist daher sehr empfehlenswert.
Im Zusammenhang mit der Vorsorge stellt sich oft auch die Frage nach einer Patientenverfügung. Auch hierbei können wir unsere Mandanten
in unserem Notarbüro an der Peripherie von Hannover unterstützen und die Beurkundung übernehmen.
Ebenfalls zu den Aufgaben unserer hannoverschen Rechtsanwälte gehört die Beurkundung von Eheverträgen. Gemeinsam mit unserer Mandantschaft
prüfen wir, ob ein solcher Vertrag überhaupt notwendig ist oder ob die gesetzlichen Regelungen bereits ausreichen. In vielen Fällen bieten diese
nämlich einen bereits passenden Rahmen.
Erweist sich ein Ehevertrag als sinnvoll, erstellen wir diesen individuell auf Ihre Lebens- und Vermögenssituation abgestimmt.
Manchmal kann es auch sinnvoll sein, einen bestehenden Ehevertrag wieder aufzuheben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zu
Beginn der Ehe Gütertrennung vereinbart wurde, sich die Lebensumstände aber später geändert haben. Mit zunehmender Dauer der Ehe
können andere Aspekte wichtiger werden, etwa erbrechtliche oder steuerliche Fragen.
Kommt es zu einer Trennung, kann eine notarielle Vereinbarung helfen, Streit zu vermeiden und Kosten zu reduzieren. In einer solchen Vereinbarung werden wichtige Punkte einvernehmlich geregelt.
Dazu gehören zum Beispiel:
- die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
- Regelungen zu Immobilien und Schulden
- der Zugewinnausgleich
- der Versorgungsausgleich
- Unterhaltsfragen
Wurden diese Themen bereits im Vorfeld notariell geklärt, so müssen sie im Scheidungsverfahren vor Gericht nicht mehr strittig verhandelt werden.
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